• Aufgabenkreise

    Aufgabenkreise in der Betreuung

Wichtige Aufgabenbereiche in der gesetzlichen Betreuung

Wichtig: Die Übertragung von Aufgabenkreisen schränkt die Handlungsfähigkeit der betreuten Person nicht automatisch ein. Die Betreuung dient in erster Linie der Unterstützung und soll das Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen wahren oder wiederherstellen. Lediglich bei einem angeordneten Einwilligungsvorbehalt, zum Beispiel in der Vermögenssorge, ist die betreute Person in diesem Bereich nicht mehr geschäftsfähig.

Soviel wie nötig, so selbstbestimmt wie möglich.

In der rechtlichen Betreuung werden die Aufgabenkreise individuell nach der Lebenssituation und den Bedürfnissen der betroffenen Person festgelegt. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt keine festen Aufgabenkreise vor; diese bestimmt das Gericht nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz.

Betreuung im Überblick

In der rechtlichen Betreuung werden individuelle Aufgabenkreise festgelegt, um den spezifischen Bedürfnissen und der Lebenssituation der betreuten Person gerecht zu werden. Diese Aufgabenbereiche können finanzielle Angelegenheiten, gesundheitliche Entscheidungen sowie die Vertretung vor Behörden und Gerichten umfassen. Ziel ist es, den Betroffenen in den Bereichen zu unterstützen, in denen er oder sie selbst nicht mehr handlungsfähig ist, während die Selbstbestimmung so weit wie möglich erhalten bleibt. Die Festlegung der Aufgabenkreise erfolgt durch das Betreuungsgericht gemäß dem Erforderlichkeitsgrundsatz.

Vermögenssorge

Vermögenssorge umfasst alle finanziellen Angelegenheiten des Betreuten, kann jedoch auch auf bestimmte Bereiche begrenzt werden. Zu den Aufgaben des Betreuers gehören: Verwaltung von Girokonten und Sparvermögen, Geltendmachung von Ansprüchen und Leistungen (z. B. Zuzahlungsbefreiungen, Wohngeldanträge, Rentenanträge), Kostenregelung für Wohnheim- oder Tagesstättenplätze, Zahlung von Verpflichtungen (Miete, Strom, Versicherungen), Schuldenregulierung. Der Betreuer ist verpflichtet, das Vermögen zu sichern und vor Verlusten zu schützen. Er unterliegt der Rechenschaftspflicht gegenüber dem Betreuungsgericht. Bestimmte finanzielle Entscheidungen, wie größere Geldanlagen oder die Kündigung einer Wohnung, müssen vom Gericht genehmigt werden.

Aufenthaltsbestimmung

Der Betreuer unterstützt den Betroffenen bei der Wahl eines geeigneten Aufenthaltsortes, unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten. Dies kann den Verbleib im eigenen Zuhause oder einen Umzug in eine Einrichtung umfassen. Bei Entscheidungen gegen den Willen des Betroffenen, wie z. B. die Unterbringung in einer Einrichtung, ist eine Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich.

Postangelegenheiten

Post- und Fernmeldeangelegenheiten sind ein besonders geschütztes Rechtsgut. Der Betreuer kann in diesem Bereich den Postverkehr des Betreuten überwachen, Briefe öffnen und entscheiden, welche Korrespondenz an den Betroffenen weitergeleitet wird.

Wohnungsangelegenheiten

Dieser Aufgabenkreis betrifft alle Belange rund um die Wohnsituation des Betreuten, inklusive der Sicherung des Wohnraums, Mietzahlungen und der Abwendung von Räumungsklagen. Der Betreuer kommuniziert mit Vermietern, Behörden und anderen relevanten Stellen und regelt Anträge auf Wohngeld oder Wohnberechtigungsscheine. Für die Auflösung einer Wohnung, etwa wegen eines Umzugs, ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts notwendig.

Gesundheitssorge

Die Gesundheitssorge beinhaltet die Unterstützung bei medizinischen Entscheidungen, sofern der Betroffene nicht selbst einwilligen kann. Aufgaben des Betreuers können umfassen: Organisation der Krankenversicherung und ärztlichen Versorgung, Zustimmung zu therapeutischen Maßnahmen, Untersuchungen, Operationen und der Medikamentenvergabe, Organisation ambulanter Pflege zu Hause. Für medizinische Maßnahmen mit erheblichem Risiko (z. B. drohender Tod oder schwerer Gesundheitsschaden) ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts erforderlich. Maßnahmen ohne Gerichtsgenehmigung dürfen nur durchgeführt werden, wenn ein Aufschub gefährlich wäre.

Vertretung vor Behörden und Gerichten

Dieser Aufgabenkreis umfasst die gesetzliche Vertretung des Betreuten in behördlichen und gerichtlichen Angelegenheiten und ist oft in anderen Bereichen wie Aufenthalts-, Vermögens- und Gesundheitsangelegenheiten enthalten.

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