Herzlich Willkommen

Betreuung in Herne

Hallo & herzlich Willkommen

Das Thema der gesetzlichen Betreuung erfordert besonderes Vertrauen und ein hohes Maß an Verantwortung. Auf dieser Website möchte ich mich Ihnen vorstellen, meine Qualifikationen und beruflichen Referenzen darlegen und Ihnen einen umfassenden Einblick in meine Arbeitsweise geben. Bitte zögern Sie nicht, mich bei weiteren Fragen zu kontaktieren – ich stehe Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Warum gesetzliche Betreuung?

Menschen, die Unterstützung bei der Bewältigung bestimmter Alltagsaufgaben benötigen, haben die Möglichkeit, eine gesetzliche Betreuung in Anspruch zu nehmen. Als gesetzlicher Betreuer übernehme ich unter anderem die Regelung finanzieller Angelegenheiten, helfe bei Wohnungsfragen und vertrete meine Klienten*innen vor Behörden, Gerichten und Ämtern. Mein Ziel ist es stets, die Selbstständigkeit der betreuten Personen so weit wie möglich zu erhalten und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Erfahren Sie auf meiner Website mehr über die gesetzliche Betreuung, meine Arbeitsweise, meinen beruflichen Werdegang und die von mir angebotenen Leistungen.

Die Basis einer guten Betreuung

Individualität

Jeder Mensch hat individuelle Bedürfnisse. Aus diesem Grund biete ich meinen Klient*innen stets eine maßgeschneiderte Beratung, die auf ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen abgestimmt ist. So stelle ich sicher, dass ich immer im besten Interesse der mir anvertrauten Personen handeln kann.

Persönlichkeit

Durch meine telefonische Erreichbarkeit und die Option, Termine in meinen diskreten Büroräumlichkeiten zu vereinbaren, stelle ich sicher, dass persönliche Gespräche in einem vertraulichen und geschützten Rahmen stattfinden.

Beratung

Als Berater meiner Klient*innen sehe ich es als meine Aufgabe, sie im Sinne größtmöglicher Selbstbestimmung zu unterstützen. Dabei stehe ich ihnen nicht nur innerhalb der mir übertragenen Aufgabenbereiche zur Seite, sondern biete bei Bedarf auch darüber hinaus umfassende Beratung und Orientierung an.

„Im Mittelpunkt des Betreuungsrechts stehen die Wünsche der Betroffenen.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann

Häufig gestellte Fragen:

In den FAQ finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sollten Sie weitere Informationen oder eine ausführlichere Beratung benötigen, stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.

Wann wird eine rechtliche Betreuung notwendig?

Eine rechtliche Betreuung wird dann erforderlich, wenn eine Person aufgrund von Krankheit, Unfall, Behinderung oder nachlassender geistiger Fähigkeiten nicht mehr in der Lage ist, eigenständig Entscheidungen zu treffen. In solchen Fällen übernimmt der/die Betreuer*in die Verantwortung und trifft Entscheidungen im Namen der betreuten Person, stets unter Berücksichtigung ihrer Interessen und Bedürfnisse.

Wer veranlasst eine rechtliche Betreuung?
Die betroffene Person selbst oder ihre Angehörigen, aber auch Dritte wie Ärzt*innen oder Freund*innen, können sich an die Betreuungsbehörde oder das Betreuungsgericht wenden, um eine rechtliche Betreuung anzuregen. Das Betreuungsgericht führt dann eine umfassende Prüfung durch, bei der die betroffene Person angehört wird. Zusätzlich wird ein medizinisches Gutachten eingeholt, um festzustellen, ob und in welchem Umfang eine rechtliche Betreuung notwendig ist.
Für welche Lebensbereiche gilt die Betreuung?
Wenn das Gericht einen Betreuungsbedarf feststellt, legt es fest, für welche Lebensbereiche die Betreuung gilt. Eine Betreuung wird immer nur für die Bereiche angeordnet, in denen die betroffene Person nicht mehr selbstständig entscheiden kann. Dies können beispielsweise folgende Bereiche sein:
  • Vermögenssorge
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht
  • Regelung von Wohnungsangelegenheiten
  • Gesundheitsfürsorge
  • Rechtsangelegenheiten
  • Postangelegenheiten

Der genaue Umfang der Betreuung wird in einer Betreuungsurkunde dokumentiert, die demder Betreuerin ausgehändigt wird. Sollte die rechtliche Betreuung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr erforderlich sein, etwa durch eine deutliche Verbesserung des Gesundheitszustands, hebt das Gericht die Betreuung wieder auf.

Wer übernimmt die rechtliche Betreuung?
Das Betreuungsgericht bestimmt eine*n rechtliche*n Betreuer*in. Dies können Angehörige oder andere nahestehende Personen sein. Sollten diese jedoch nicht in Frage kommen, kann das Gericht eine professionelle rechtliche Betreuung anordnen. In solchen Fällen übernehmen selbstständige Berufsbetreuer*innen, Anwält*innen oder Mitarbeitende eines Betreuungsvereins oder einer Betreuungsbehörde diese verantwortungsvolle Aufgabe – so wie ich.

„Verantwortung bedeutet, anderen zu helfen, das Beste aus ihrem Leben zu machen.“

Was ist das Ziel der gesetzlichen Betreuung?

Der von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zitierte Satz zur Reform des Betreuungsrechts zum 1. Januar 2023 fasst den Kern meiner Arbeit treffend zusammen: Das Ziel ist, Menschen dabei zu unterstützen, ihre alltäglichen und persönlichen Angelegenheiten selbstbestimmt zu regeln. Mit meinen fachlichen Kenntnissen helfe ich meinen Klient*innen dabei, ihre Rechte zu wahren und in den mir übertragenen Aufgabenbereichen so selbstständig wie möglich zu handeln.

Wie lange dauert eine Besprechung und was umfasst sie?

Die Dauer einer Besprechung mit meinen Klient*innen richtet sich stets nach deren individuellen Bedürfnissen und Zielen, weshalb sie nur grob im Voraus abzuschätzen ist. Es ist mir wichtig, ausreichend Zeit einzuplanen, um die persönlichen Anliegen gründlich zu erörtern sowie passende Lösungen gemeinsam zu erarbeiten.

Sie haben Fragen oder möchten einen Termin vereinbaren?

Jeder Anfang ist schwer, und Unsicherheiten sind vollkommen normal. Zögern Sie daher nicht mich zu kontaktieren, um Ihre Fragen zu platzieren. Ich stehe Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und einen Termin zu vereinbaren. Alternativ können Sie auch einfach das Formular aus meiner Kontaktseite nutzen.

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